Möckel Feinmechanik
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Preise: Die genannten Preise sind unverbindliche Richtpreise ohne Mehrwertsteuer.
Mit Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorhergehenden Preisnotierungen
ihre Gültigkeit. Zur Verrechnung kommen die am Tage der Leistung gültigen
Preise. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
der Firma Möckel.
2. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht durch Mengenabnahme anders vereinbart,
per Stück unfrei ab Werk. Verpackung, Porto, Frachtkosten und Versicherung
werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Roll- und Zustellgebühren trägt
der Empfänger. Bei Frei-Haus-Lieferung trägt eine evtl. erforderliche
zweite Anfahrt der Besteller. Für Kleinstaufträge unter EUR 25,-
Brutto-Warenwert berechnen wir EUR 10,- Bearbeitungszuschlag. Der Aufbau von
neuen kompletten Standardzeichenanlagen und Sitz-Steh-Arbeitstischen wird
durch den Besteller durchgeführt.
3. Zuschläge für Eilversand oder Schnellpaket zahlt der Empfänger.
4. Beanstandungen
(4.1.) Beanstandungen können nur innerhalb 6 Tagen anerkannt werden.
Sichtbare Mängel bzw. Transportschäden sind sofort dem Anlieferer
zu melden und unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme umgehend der
Firma Möckel mitzuteilen. Spätere Schadensmeldungen können
nicht mehr anerkannt werden.
(4.2.) Bei Beanstandungen, deren Ursprung in einer Nichtbeachtung der Betriebs-/Montageanleitung
oder Schäden infolge fahrlässiger Handhabung zu suchen sind, können
vom Besteller keinerlei Gewährleistungsansprüche an die Firma Möckel
gestellt werden.
(4.3.) Reparaturen im Gewährleistungszeitraum - die sich zu Punkt (4.2.)
beziehen - werden von der Firma Möckel kostenpflichtig für den Besteller
durchgeführt, wobei Vorraussetzung ist, daß die Ware frachtfrei
der Firma Möckel angeliefert wird. Verpackungs- und Transportkosten gehen
nach erfolgter Reparatur zu Lasten des Bestellers.
(4.4.) Sollte für Instandsetzung der unter Punkt (4.2.) genannten Beanstandungen
ein Besuch des Fachpersonals der Firma Möckel an Ort und Stelle notwendig
sein, so werden die dadurch entstehenden Kosten für Reisezeit, Montagearbeiten,
Spesen etc. nach den am Tage der Ausführung gültigen Sätzen,
zuzüglich des verwendeten Materials bzw. der verwendeten Teile berechnet.
(4.5.) Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Reparaturen werden zu
äußersten Preisen gegen separate Rechnung durchgeführt.
(4.6.) Bei Beanstandungen, deren Faktoren unter Punkt (4.2.) basieren, ist
ein Zahlungsaufschub durch den Besteller nicht zulässig.
5. Transportrisiko wird von der Firma Möckel bis Empfangsstation getragen.
Waren sind nur unter Vorbehalt abzunehmen wegen evtl. nicht sichtbarer Transportschäden.
6. Rückgaberecht innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware. Nach dieser
Frist ist die Warenrücknahme nur nach vorhergegangener Vereinbarung und
gegen Berechnung der Auf- und Bearbeitungskosten möglich, die mindestens
jedoch 20% des Warenwertes betragen. Sonderanfertigungen können grundsätzlich
nicht zurückgenommen werden.
7. Auf die Zeichenmaschinen, -tische und Sitz-Steh-Arbeitstische gewährt
die Firma Möckel eine Garantie von 24 Monaten; ausgenommen sind Zeichenbretter
und Tischplatten, für deren Verzugsfreiheit keine Gewähr gegeben
wird.
8. Konstruktionsänderungen im Sinne des technischen Fortschritts und
Abweichungen in der Farbe behält sich die Firma Möckel vor.
9. Für Bestellungen, die nicht innerhalb 14 Tagen nach Auftragseingang
zur Auslieferung gelangen, erfolgt Auftragsbestätigung mit Terminangabe.
Höhere Gewalt entbindet die Firma Möckel von Verträgen und
Lieferungen. Für Folgeschäden, die durch gelieferte Waren entstehen,
haftet die Firma Möckel nicht.
10. Zahlung ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen rein netto, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Die Firma Möckel ist berechtigt, bei unbekannten
Abnehmern die Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen. Außerdem
bei Kleinaufträgen (unter EUR 250,-), um den Verwaltungsaufwand gering
zu halten. Die Firma Möckel behält sich vor, bei Zielüberschreitung
Verzugszinsen in bankmäßiger Höhe zu berechnen, falls keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
11. Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Firma Möckel
und darf weder verpfändet noch übereignet werden. Ein Wohnungswechsel
und Änderungen der Anschrift sind der Firma Möckel sofort mitzuteilen.
12. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist in jedem Falle
Buseck-Oppenrod.
13. Gerichtsstand für alle aus Lieferungen und Leistungen der Firma Möckel
hervorgehenden Rechtsstreitigkeiten gilt das Landgericht Gießen als
vereinbart. Bei Lieferungen ins Ausland gilt in jedem Falle deutsches Recht.
14. Andere Bedingungen als unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind für
die Firma Möckel nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Möckel
bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen
Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich,
auch wenn sie der Besteller zugrundelegt und der Lieferer ihrem Inhalt nicht
ausdrücklich widersprochen hat.
MÖCKEL FEINMECHANIK
Bornweg 13-15
35418 Buseck Oppenrod
Telefon +49 6408 900 40
Fax +49 6408 24 40